HU/AU

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HU / AU

HU / AU

Wir machen Ihr Auto fit für die HU/AU
Hauptuntersuchung

Abgasuntersuchung


Die Hauptuntersuchung wird durch externe Prüfingenieure, nach §29 StVZO, der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
TÜV Rheinland FSPdurchgeführt.

Wir sind eine anerkannte Werkstatt für Abgasuntersuchungen.






Wir machen Ihr Auto fit für die HU/AU
Hauptuntersuchung 

Abgasuntersuchung


Die Hauptuntersuchung wird durch externe Prüfingenieure, nach §29 StVZO, der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation TÜV Rheinland FSP
durchgeführt.

Wir sind eine anerkannte Werkstatt für Abgasuntersuchungen.

1
Fahrzeug-Check
2
Mängelbeseitigung
3
HU/AU-Prüfung
 1 Fahrzeug Check
 2 Mängelbeseitigung
 3 HU/AU-Prüfung
 Unsere HU-Vorabuntersuchung umfasst:


Fehlerspeicher auf Eintragungen prüfen

 Reifenzustand & Reifenluftdruck prüfen

Aufhängung, Fahrwerksteile & Stoßdämpfer prüfen

✔ Auspuffanlage & Aufhängung prüfen

Scheibenwaschanlage prüfen

Keilriemen Sichtprüfung

Sämtliche Flüssigkeitsstände prüfen ggf. ergänzen

Bremsanlage prüfen

Verbandskasten & Warndreieck prüfen

Karosserie Zustand prüfen

Lichttest
Unsere HU-Vorabuntersuchung umfasst:

Fehlerspeicher auf Eintragungen prüfen

Reifenzustand & Reifenluftdruck prüfen

Aufhängung, Fahrwerksteile & Stoßdämpfer prüfen

Auspuffanlage & Aufhängung prüfen

Scheibenwaschanlage prüfen

Keilriemen Sichtprüfung

Sämtliche Flüssigkeitsstände prüfen ggf. ergänzen

Bremsanlage prüfen

Verbandskasten & Warndreieck prüfen

Karosserie Zustand prüfen

Lichttest

 

Was muss ich zur HU/AU Mitbringen ?



  Den Fahrzeugschein bei angemeldeten Fahrzeugen   

  Bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief 

  Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht

  Prüfzeugnisse oder Änderungs-abnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder,  Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind 



Woran erkenne ich, wann ich mit meinem Fahrzeug zur HU/AU muss ?


Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein. Gleichzeitig können Sie ihn an der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen.





Woran erkenne ich, wann ich mit meinem Fahrzeug zur HU / AU muss ?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber her, wird das Überziehen der HU, je nach Überziehungszeitraum,

mit Geldstrafen und im schlimmsten Fall auch mit Punkten in Flensburg geahndet. Daher sollten Sie, wenn Ihnen auffällt das die HU Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, schnellstmöglich einen Termin in unserer

Fachwerkstatt vereinbaren. Alles weitere übernehmen Wir gerne für Sie.

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