Was muss ich zur HU/AU Mitbringen?
✔ Den Fahrzeugschein bei angemeldeten Fahrzeugen
✔ Bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief
✔ Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht
✔ Prüfzeugnisse oder Änderungs-abnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder,
sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind
Woran erkenne ich, wann ich mit meinem Fahrzeug zur HU/AU muss ?
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein. Gleichzeitig können Sie ihn an der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen.

Woran erkenne ich, wann ich mit meinem Fahrzeug zur HU/AU muss ?
Die HU darf grundsätzlich
nicht
überzogen werden.
Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Vom Gesetzgeber her, wird das Überziehen der HU, je nach Überziehungszeitraum,
mit Geldstrafen und im schlimmsten Fall auch mit Punkten in Flensburg geahndet.
Daher sollten Sie, wenn Ihnen auffällt, dass die HU Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, schnellstmöglich einen Termin in unserer Fachwerkstatt vereinbaren.
Alles weitere übernehmen Wir gerne für Sie.